Wenn bei der Erhebung bestimmte Datenfelder als Pflichtfelder bezeichnet und/oder mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet sind, ist die Bereitstellung dieser Daten entweder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, oder wir benötigen diese Daten für den Vertragsabschluss, die gewünschte Dienstleistung oder den angegebenen Zweck. Die Angabe der Daten liegt selbstverständlich auch bei den Pflichtfeldern in Ihrem Ermessen. Eine Nichtangabe kann zur Folge haben, dass ein Vertrag von uns nicht erfüllt bzw. die gewünschte Dienstleistung nicht erbracht oder der angegebene Zweck nicht erreicht werden kann.